Mord
GESETZESTEXT
(1)Wer vorsätzlich einen Menschen tötet und dabei besonders verwerfliche Umstände verwirklicht, handelt nach den Vorschriften dieses Gesetzbuches rechtswidrig.
(2)Besonders schwere Fälle liegen vor, wenn die Tat aus Heimtücke, Grausamkeit, Habgier oder zur Verdeckung einer anderen Tat begangen wird.
(3)Der Versuch ist strafbar. Die abschließende rechtliche Bewertung erfolgt durch das zuständige Gericht des Staates San Andreas.